Ab wann haben Schmerzpatienten ein Anrecht auf Pflegegeld?

Für Schmerzpatienten gelten bezüglich der Anrechte auf Pflegegeld die gleichen Regeln wie für alle anderen Versicherten. Die Anwartschaft muss beantragt und die Berechtigung durch eine Hausbegutachtung überprüft werden.

Auch beim Pflegegeld gilt, dass nicht die Schmerzstärke ausschlaggebend für die Versicherung ist, sondern das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit durch dritte Personen.